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Immobilie verkaufen in Mönchengladbach: Ablauf und Unterlagen

Der Verkauf einer Immobilie folgt einem festen Ablauf: Unterlagen zusammenstellen, Wert ermitteln, vermarkten, Besichtigungen führen, verhandeln, notariell beurkunden. Die Wochen, die dabei verloren gehen, gehen fast immer am Anfang verloren — bei den Papieren. Wer sie vollständig hat, bevor die erste Anzeige läuft, verkauft schneller und ruhiger.

Schritt 1: Die Unterlagen — vor der ersten Anzeige

Das wird in der Regel gebraucht:

  • aktueller Grundbuchauszug, inklusive der Lasten und Beschränkungen in Abteilung II
  • Flurkarte beziehungsweise amtlicher Lageplan
  • Bauzeichnungen, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung
  • gültiger Energieausweis
  • Nachweise über Modernisierungen und Instandhaltung, mit Rechnungen
  • bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnungen, Stand der Instandhaltungsrücklage
  • bei vermieteten Objekten: Mietverträge samt Nachträgen
  • Grundsteuerbescheid, Versicherungsunterlagen

Grundbuchauszug und Flurkarte erhalten Sie über die zuständigen amtlichen Stellen, Wohnungsunterlagen über die Hausverwaltung. Der Energieausweis muss beim Verkauf in der Regel vorliegen, und bestimmte Angaben daraus gehören schon in die Anzeige — das ist eine Pflicht, deren Verletzung geahndet werden kann, keine Formalie.

Schritt 2: Den Preis auf Daten stützen

Was auf Portalen steht, sind Angebotspreise — also das, was gefordert wird, nicht das, was gezahlt wurde. Die belastbare Grundlage liefern die Gutachterausschüsse: Sie führen Kaufpreissammlungen und veröffentlichen Bodenrichtwerte. Dazu kommen Zustand, Baujahr, Energiekennwerte, Zuschnitt und Lage.

Ein zu hoher Startpreis ist die teuerste Fehlentscheidung im ganzen Prozess, und zwar aus einem psychologischen Grund: Ein Objekt, das monatelang unverändert online steht, wird von Interessenten als problematisch gelesen. Die spätere Reduzierung wirkt dann wie ein Eingeständnis und lockt Käufer an, die auf weitere Nachlässe warten. Realistisch starten ist schneller und im Ergebnis meist nicht schlechter.

Schritt 3: Ehrlich vermarkten

Ein tragfähiges Exposé zeigt Grundriss, Zustand, Baujahr, Energiekennwerte — und auch das, was renovierungsbedürftig ist. Der Grund ist nicht Anstand, sondern Haftung: Für arglistig verschwiegene Mängel haften Sie auch dann, wenn im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Bekannte Mängel gehören ins Gespräch und in den Vertrag.

Bei der Lagebeschreibung bleiben Sie bei Nachprüfbarem: Entfernungen, Anbindung, Infrastruktur. Mönchengladbach ist eine Stadt mit sehr unterschiedlichen Quartieren, gewachsen aus einer industriellen Vergangenheit heraus, mit dem Abteiberg als historischem Kern. Was das für Ihre Immobilie bedeutet, sieht der Interessent ohnehin selbst — er fährt hin. Werbliche Superlative überzeugen dort niemanden.

Schritt 4: Interessenten prüfen, bevor Sie zusagen

Bevor Sie sich festlegen, verlangen Sie eine Finanzierungsbestätigung der Bank. Ein Verkauf, der vier Wochen vor dem Notartermin an der Finanzierung scheitert, kostet Sie die gesamte Vermarktungszeit — und die anderen Interessenten sind dann längst woanders. Das ist keine Unhöflichkeit, sondern Standard.

Schritt 5: Notartermin

Der Kaufvertrag über eine Immobilie muss notariell beurkundet werden. Üblicherweise wählt der Käufer den Notar, weil er dessen Kosten trägt. Der Entwurf geht beiden Seiten vorab zu — nutzen Sie die Frist, um ihn zu lesen und Fragen zu stellen. Nach der Beurkundung folgen Auflassungsvormerkung, Fälligkeit des Kaufpreises, Übergabe und Umschreibung im Grundbuch.

Schritt 6: Steuern und Übergabe

Auf einen Veräußerungsgewinn kann Einkommensteuer anfallen; das hängt unter anderem von Haltedauer und Eigennutzung ab und ist einzelfallabhängig. Diese Frage gehört vor den Verkauf zum Steuerberater, nicht danach. Bei der Übergabe: Zählerstände ablesen und protokollieren, Zustand dokumentieren, sämtliche Schlüssel übergeben — alles schriftlich, von beiden unterschrieben.

Mit oder ohne Makler?

Beides funktioniert. Ein Makler übernimmt Unterlagen, Bewertung, Exposé, Termine, Vorauswahl und die Begleitung bis zum Notar; dafür fällt Provision an, deren Verteilung gesetzlich geregelt ist und vorab schriftlich feststehen sollte. Wer selbst verkauft, spart die Provision und zahlt mit Zeit — vor allem für Besichtigungen und für Anfragen, die zu nichts führen. Der häufigste Fehler beim Eigenverkauf ist die fehlende Vorauswahl.

Fazit

Unterlagen zuerst, Preis auf tatsächliche Kaufpreisdaten stützen, Mängel offenlegen, Finanzierung prüfen, dann zum Notar. Die Reihenfolge ist dieselbe, ob mit Makler oder ohne — und sie entscheidet darüber, ob der Verkauf drei Monate dauert oder ein Jahr.

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